1. Einleitende Bestimmungen
- Gegenstand dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KOVACO, spol. s r. o. (im Folgenden „AVLB“) ist die Regelung der Beziehungen zwischen dem Hersteller – der Gesellschaft KOVACO, spol. s r. o., mit Sitz Mostová 2, 811 02 Bratislava – Staré Mesto, ID-Nr. (IČO): 36 038 911, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 167483/B (im Folgenden „Hersteller“) und einer natürlichen Person, einer unternehmerisch tätigen natürlichen Person oder einer juristischen Person als Kunde (im Folgenden „Kunde“) beim Verkauf eines Produkts oder bei der Erstellung eines Werks durch den Hersteller (im Folgenden „Lieferung“ oder „Produkt“).
- Die AVLB bilden eine Anlage zum Rahmenvertrag, zum Vertrag (im Folgenden „Vertrag“), zur verbindlichen Bestellung oder zum Angebot und sind deren untrennbarer Bestandteil. Die Bestätigung einer verbindlichen Bestellung durch den Kunden bedeutet das Einverständnis des Kunden mit diesen AVLB ohne jegliche Vorbehalte. Keine anderen besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den AVLB, sofern sie nicht vom Hersteller schriftlich angenommen wurden.
- Die Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Hersteller sind stets in einem gesonderten Vertrag geregelt. Regelt ein gesonderter Vertrag eine Frage abweichend von den AVLB, so sind die Bestimmungen des gesonderten Vertrags maßgebend.
- Jede Abweichung von diesen AVLB ist nur wirksam, wenn der Hersteller ihr schriftlich zugestimmt hat. Jegliche Änderungen dieser AVLB können nur schriftlich vereinbart werden. Die Anwendung allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
- Die Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn der Hersteller sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat. Jede Anforderung oder Bedingung des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AVLB steht, ist unwirksam.
- Die Vertragsparteien sind an die folgende Rangfolge gebunden:
- die im Text des Vertrags enthaltenen Bestimmungen,
- AVLB,
- Incoterms® 2010 (sofern im Vertrag nicht anders festgelegt),
- Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem,
- Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, insbesondere das slowakische Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 513/1991 Slg.).
2. Antrag auf Abschluss eines Vertrags
- Der Hersteller unterbreitet dem Kunden einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags in einem Angebot, das üblicherweise die Art und Menge des angebotenen Produkts sowie den voraussichtlichen Liefertermin des Produkts angibt. Das Angebot erfolgt schriftlich und ist für den im Angebot festgelegten Zeitraum gültig, in der Regel nicht länger als 7 Kalendertage ab dem Tag seiner Vorlage.
- Der Antrag auf Abschluss eines Vertrags erlischt, wenn er vom Kunden nicht innerhalb der festgelegten Frist angenommen wurde.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Antrag auf Abschluss eines Vertrags oder Teile davon ohne Zustimmung des Herstellers einem Dritten zur Verfügung zu stellen.
- Der Hersteller erstellt eine verbindliche Bestellung auf der Grundlage eines vom Kunden angenommenen Angebots.
- Mündlich oder telefonisch erteilte Preisinformationen sowie über das Internet erlangte Informationen zu den Preisen des Produkts haben lediglich Orientierungscharakter und gelten nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrags.
- Angebote des Herstellers, die vor der Bestätigung einer verbindlichen Bestellung abgegeben werden, sind unverbindlich, und der Hersteller ist nicht verpflichtet, zu diesen Bedingungen einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen.
- Der Hersteller ist nicht verpflichtet, eine verbindliche Bestellung zu bestätigen.
3. Abschluss des Vertrags
- Unter dem Vertrag ist eine zwischen dem Kunden und dem Hersteller im Sinne der Bestimmungen dieser AVLB geschlossene Vereinbarung über die Lieferung eines Produkts zu verstehen.
- Der Vertrag im Sinne dieser AVLB kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde dem Hersteller innerhalb der festgelegten Frist eine unterzeichnete/bestätigte verbindliche Bestellung zustellt, die in vollem Einklang mit dem vorangegangenen Angebot des Herstellers steht. Eine verbindliche Bestellung gilt als ordnungsgemäß ausgefüllt, wenn sie folgende Angaben enthält: Angebotsnummer, Kennung des Vertrags oder eine sonstige Kennung, sofern diese vom Hersteller ausgestellt wurde, genaue Bezeichnung der Art und Menge des bestellten Produkts, Kaufpreis aller Positionen und Preis für die Lieferung des Produkts, sofern der Hersteller den Transport des Produkts auf der Grundlage des Angebots oder einer gültigen schriftlichen Vereinbarung organisiert, Firmenname des Kunden, Anschrift des Sitzes / des Ortes der Geschäftstätigkeit des Kunden, ID-Nr. (IČO), Steuernummer und USt-IdNr., sofern der Kunde über eine solche verfügt, E-Mail- und Telefonkontakt des Kunden, Vor- und Nachname der Kontaktperson des Kunden, Anschrift und Ort der Lieferung des Produkts.
- Stellt der Kunde dem Hersteller eine verbindliche Bestellung ohne vorheriges konkretes Angebot des Herstellers zu oder stimmt diese mit dem vorangegangenen konkreten Angebot nicht überein, so gilt der Vertrag in dem Zeitpunkt als geschlossen, in dem der Hersteller dem Kunden die Annahme der verbindlichen Bestellung bestätigt.
- Die in der Bestätigung der verbindlichen Bestellung angegebenen Termine und Lieferbedingungen betrachtet der Hersteller als vom Kunden angenommen.
- Alle Mitteilungen und Präzisierungen der Vertragsparteien bei der Aushandlung des Vertrags oder bei dessen Durchführung bedürfen stets auch der Schriftform, wobei die Kommunikation in elektronischer Form genügt, sofern sie ordnungsgemäß adressiert ist. Dies gilt auch für die Zustellung von Rechnungen an den Kunden sowie für die Zustellung etwaiger Produktreklamationen an den Hersteller. Die Verantwortung für die Mitteilung der korrekten Adresse und etwaiger Adressänderungen trägt der Kunde.
- Der Vertrag kann auch auf elektronischem Wege unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur geschlossen werden, sofern der Kunde über eine solche verfügt.
- Ein fehlerhaft bestelltes Produkt ist von der Rückgabe ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungen des geschlossenen Vertrags sind nur mit vorheriger Zustimmung des Herstellers möglich. Der Hersteller kann der Rückgabe eines fehlerhaft bestellten Produkts zustimmen. In diesem Fall ist der Hersteller berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, wenn es sich um ein standardmäßig geliefertes Produkt handelt, und in Höhe von 70 % des Kaufpreises, wenn es sich um Sonderausführungen des Produkts, nicht standardmäßige Ausführungen oder Auslaufmodelle handelt.
- Nimmt der Kunde noch vor der Lieferung des Produkts von der verbindlichen Bestellung Abstand, so ist er verpflichtet, dem Hersteller spätestens bis zu dem Tag, an dem das Produkt gemäß der verbindlichen Bestellung hätte geliefert werden sollen, eine Vertragsstrafe zu zahlen, und zwar in Höhe von 25 % des Kaufpreises für das bestellte Produkt, wenn es sich um ein standardmäßig geliefertes Produkt handelt, und in Höhe von 70 % des Kaufpreises, wenn es sich um Sonderausführungen des Produkts, nicht standardmäßige Ausführungen oder Auslaufmodelle handelt, von deren Bestellung er Abstand genommen hat.
4. Preis und Zahlungsbedingungen
- Der Hersteller ist mehrwertsteuerpflichtig. Zum Kaufpreis wird die MwSt. in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet.
- Der Preis wird gemäß Incoterms® 2010 (EXW Veľká Lehota, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt) auf der Grundlage der Vereinbarung der Vertragsparteien festgelegt. Von der Zahlung des Preises des Produkts darf kein Betrag abgezogen werden.
- Alle Produktpreise und sonstigen Kosten verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. Die Preise des Produkts umfassen weder die mit seinem Transport und seiner Verpackung verbundenen Kosten noch sonstige Leistungen, auf die sich die Lieferbedingungen des Herstellers (im Folgenden „Lieferbedingungen“) gemäß Artikel 5 beziehen.
- Die Höhe des in der verbindlichen Bestellung angegebenen Kaufpreises bestimmt sich nach der aktuellen und gültigen Preisliste des Herstellers oder nach dem vom Hersteller übersandten gültigen Angebot. Der Hersteller ist berechtigt, dem Kunden nach eigenem Ermessen einen Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren. Die Höhe des durch Annahme einer verbindlichen Bestellung oder anderweitig vereinbarten Kaufpreises ist nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass der Hersteller Rohstoffe und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts zu einem Preis beschafft, der seiner Kalkulation entspricht. Diese Bestimmung hat Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Hersteller.
- Bei begründeten und nachweisbaren Änderungen der Preise für Energie, Rohstoffe oder Leistungen oder bei Gesetzesänderungen, die sich auf den Preis des Produkts auswirken, hat der Hersteller das Recht, den Preis des Produkts durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei einseitig anzupassen.
- Organisiert der Hersteller den Transport des Produkts, richtet sich die Höhe der mit dem Transport des Produkts verbundenen Kosten nach den Lieferbedingungen in Artikel 5 oder wird zwischen dem Kunden und dem Hersteller vereinbart. Bei jeglicher Erhöhung oder Senkung der aktuellen Frachtpreise auf dem Markt um mehr als fünf Prozent (5 %) ist der Hersteller berechtigt, durch schriftliche, dem Kunden zugestellte Mitteilung einseitig dieselbe Änderung der Frachtpreise vorzunehmen.
- Der Kunde zahlt dem Hersteller unverzüglich auch sonstige übliche Kosten und Gebühren, die ihm der Hersteller mitteilt, insbesondere den Preis für die Verpackung des Produkts, Handlinggebühren, einschließlich Verwaltungsgebühren, sofern deren Aufwendung erforderlich war. Unter dem Kaufpreis ist ferner der Preis für das Produkt einschließlich der Kosten gemäß dieser Ziffer zu verstehen.
- Der Kaufpreis ist innerhalb der Frist und in der Währung zu zahlen, die in der Rechnung des Herstellers angegeben sind.
- Der Hersteller sendet die Rechnung an die vom Kunden angegebene Post- oder E-Mail-Adresse. Die Nichtzustellung der Rechnung an den Kunden wegen unterlassener Mitteilung einer Änderung der Anschrift oder der E-Mail-Adresse oder aus einem sonstigen Grund, der nicht auf Seiten des Herstellers liegt, hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung; in einem solchen Fall gilt die Rechnung am dritten Arbeitstag ab dem Tag ihrer Absendung als zugestellt.
- Der Hersteller ist berechtigt, den Kunden vor Erfüllung der Pflicht zur Lieferung des Produkts mittels einer Anzahlungsrechnung zur Zahlung einer Anzahlung auf den Kaufpreis, auf die Transportkosten, sofern der Hersteller den Transport organisiert, und auf sonstige damit zusammenhängende Zahlungen aufzufordern, und zwar bis zu deren voller Höhe. Bis zur ordnungsgemäßen Zahlung ist der Hersteller nicht verpflichtet, das Produkt zu liefern, und befindet sich mit der Erfüllung dieser Pflicht nicht im Verzug.
- Der Hersteller behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Anzahlung auf den Kaufpreis bis zur Höhe von 100 % des vereinbarten Preises zu verlangen.
- Wird eine teilweise Zahlung im Voraus vereinbart, so wird eine Anzahlungsrechnung ausgestellt, die, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zahlbar ist. Eine solche Vorauszahlung gilt nicht als Draufgabe.
- Der Kunde leistet Zahlungen auf Rechnungen in EUR auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto des Herstellers. Alle Gebühren und sonstigen mit der Durchführung einer Zahlung verbundenen Kosten trägt der Kunde.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung zu kürzen oder von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen, die im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind.
- Als Tag der Zahlung durch den Kunden gilt der Tag, an dem der vereinbarte Betrag dem Bankkonto des Herstellers gutgeschrieben wird. Fällt der letzte Tag der Zahlungsfrist der Rechnung in Bezug auf die Bank, die für den Tag der Zahlungsausführung maßgebend ist, auf einen Samstag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen bankfreien Tag, so ist der letzte Tag der Zahlungsfrist der Rechnung der nächstfolgende Arbeitstag (Bankarbeitstag) nach dem Wochenende, nach dem gesetzlichen Feiertag oder nach dem bankfreien Tag der betreffenden Bank.
- Der Kunde erwirbt das Eigentumsrecht an dem gelieferten Produkt erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Eine einseitige Aufrechnung oder eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegenüber dem Hersteller ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herstellers wirksam.
- Zahlt der Kunde den Preis des Produkts nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Hersteller berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des unbezahlten Betrags für jeden angefangenen Tag des Verzugs in Rechnung zu stellen.
- Der Hersteller hat Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Kunden (neben dem Ersatz des Schadens in voller Höhe) in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) des Preises des Gesamtvolumens des Produkts gemäß dem Vertrag für jeden einzelnen Verstoß des Kunden gegen den Vertrag, fällig am Tag nach dem Tag der Zustellung der Abrechnung der Vertragsstrafe an den Kunden.
- Erfüllt der Kunde seine Pflichten aus dem Vertrag nicht (z. B. bezahlt er eine Anzahlungsrechnung oder eine sonstige Rechnung nicht rechtzeitig), ist der Hersteller berechtigt:
- die übrigen Lieferungen auszusetzen,
- die Erfüllung seiner Pflichten aufzuschieben, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat,
- vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
5. Lieferbedingungen
- Die Lieferbedingungen werden gemäß Incoterms® 2010 (EXW Veľká Lehota, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt) auf der Grundlage der Vereinbarung der Vertragsparteien festgelegt.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags mit dem Hersteller die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern zugeteilt) anzugeben, unter der er das Produkt erwerben wird (USt-IdNr.), und zwar bei der Lieferung des Produkts im Gebiet der Slowakischen Republik (im Folgenden „SR“) wie auch bei der innergemeinschaftlichen Lieferung des Produkts in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden „EU“). Der Kunde ist verpflichtet, dem Hersteller jede Änderung oder Löschung der USt-IdNr. des Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird der Transport des Produkts vom Hersteller organisiert oder durchgeführt, ist der Kunde verpflichtet, die Übernahme der Lieferung des Produkts unmittelbar auf dem Transportdokument zu bestätigen, das den Transport des Produkts in einen anderen EU-Mitgliedstaat (außer der SR) nachweist. Wird der Transport vom Kunden organisiert oder durchgeführt, ist der Kunde verpflichtet, dem Hersteller unverzüglich nach der Lieferung des Produkts die Unterlagen zum Transport des Produkts zur Verfügung zu stellen (bei Organisation des Transports durch den Kunden – das Transportdokument mit dem Bestimmungsort der Lieferung des Produkts sowie mit Namen und Unterschrift des Frachtführers; bei Durchführung des Transports durch den Kunden – die Bestätigung des Kunden, dass er das Produkt transportiert und in einem anderen EU-Mitgliedstaat übernommen hat, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben: Name und Anschrift des Kunden, Menge und Art des Produkts, Anschrift des Ortes und Datum der Beendigung des Transports, Vor- und Nachname des Fahrers des Kraftfahrzeugs in Druckbuchstaben und dessen Unterschrift sowie amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs; bei Ausfuhr des Produkts aus der EU – das von der zuständigen Zollstelle bestätigte Einheitspapier (SAD, slowakisch JCD) über die Ausfuhr des Produkts per Lkw). Nach Ablauf des Kalendermonats stellt der Hersteller eine Empfangsbestätigung für das Produkt aus, die eine Liste aller Lieferungen des Produkts für den Kalendermonat enthält, in dem das Produkt an den Kunden geliefert wurde, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren (z. B. elektronische Datenübermittlung). Dieses Dokument hat der Kunde innerhalb von fünf (5) Tagen nach dessen Zustellung zu bestätigen und umgehend an den Hersteller zurückzusenden. Verletzt der Kunde seine in Absatz 5.2 festgelegten Pflichten, so ist er verpflichtet, die zusätzliche MwSt. und die Sanktionen, die dem Hersteller von den zuständigen Steuerbehörden auferlegt wurden, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Tag der Zustellung der Abrechnung des Herstellers an den Kunden zu zahlen.
- Bei Lieferungen eines Produkts an einen Kunden, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat mehrwertsteuerpflichtig ist, stellt der Hersteller, sofern es sich um eine Lieferbedingung gemäß Incoterms® 2010 mit einem vereinbarten Lieferort im Gebiet der SR handelt, die Lieferung des Produkts mit slowakischer MwSt. in Rechnung, wenn ihm zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vom Kunden weder eine Erklärung über den Transport noch ein Transportdokument vorliegt, das den Transport des Produkts in einen anderen EU-Mitgliedstaat nachweist.
- Übergibt der Kunde dem Hersteller Dokumente, die den Transport des Produkts in einen anderen EU-Mitgliedstaat bestätigen, transportiert er das Produkt jedoch nicht in einen anderen EU-Mitgliedstaat, sondern nimmt er im Gebiet der Slowakischen Republik eine Bearbeitung oder Veränderung des Produkts vor oder wertet er das Produkt auf sonstige Weise auf, und setzt die Steuerverwaltung daraufhin wegen des fehlenden Nachweises der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gegenüber dem Hersteller zusätzliche MwSt. fest und verhängt zugleich eine Sanktion gegen ihn, so verpflichtet sich der Kunde, dem Hersteller die zusätzliche MwSt. sowie die verhängte Sanktion als Schadensersatz in voller Höhe innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zustellung der Abrechnung an den Kunden zu zahlen.
- Organisiert der Kunde die Ausfuhr des Produkts in ein Drittland (außerhalb der EU), so ist er verpflichtet, die Ausfuhr spätestens bis zum Ende des sechsten (6.) Kalendermonats durchzuführen, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Wird das Produkt nicht innerhalb der festgelegten Frist ausgeführt, berechnet der Hersteller auf den Preis nachträglich die entsprechende MwSt. nach den in der Slowakischen Republik geltenden Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Hersteller die zusätzliche Steuer sowie eine etwaige von der Steuerverwaltung wegen verspäteter Abführung der MwSt. verhängte Sanktion als Schadensersatz in voller Höhe innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zustellung der Abrechnung an den Kunden zu zahlen.
- Erfolgen die Lieferungen des Produkts an den Kunden kombiniert (sowohl direkt als auch über ein Lager), verwendet der Hersteller bei direkten Lieferungen des Produkts die in der Slowakischen Republik zugeteilte USt-IdNr. und bei Lieferungen über ein Lager, das sich in einem EU-Mitgliedstaat befindet, in dem der Hersteller zur Mehrwertsteuer registriert ist, die USt-IdNr. des Staates, in dem sich das Lager befindet.
- Der Hersteller ist nicht verpflichtet, das Produkt an den Kunden zu liefern, sofern der Kunde dem Hersteller nicht auf dessen Verlangen eine oder mehrere der folgenden Sicherheiten stellt: eine unwiderrufliche Bankgarantie; ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv; einen Eigenwechsel; eine Vorauszahlung; eine Unternehmensgarantie oder eine andere vom Hersteller schriftlich genehmigte oder im Vertrag vereinbarte Form der Sicherheit.
- Der Hersteller ist nicht verpflichtet, das Produkt an den Kunden zu liefern, und hat das Recht, die Fertigung des bestellten Produkts einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde mit der Zahlung jeglicher Forderungen des Herstellers (unabhängig vom Rechtsgrund ihrer Entstehung) gegenüber dem Kunden aus einem beliebigen Vertrag im Verzug befindet. Ein solches Vorgehen gilt nicht als Verzug des Herstellers.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Preises des Produkts im Verzug, ist der Hersteller berechtigt, die Zahlungsbedingungen einseitig zu ändern, und behält sich zugleich das Recht vor, den Besitz an dem Produkt wiederzuerlangen oder das Produkt zu reexportieren. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hersteller jede vom Hersteller zur Wiedererlangung des Besitzes an dem Produkt oder zum Reexport des Produkts verlangte Mitwirkung zu leisten. Die Kosten der Wiedererlangung des Besitzes an dem Produkt oder des Reexports des Produkts gehen zu Lasten des Kunden.
- Im Falle einer Reklamation ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen an den Hersteller oder das an den Hersteller zurückzugebende Produkt zurückzubehalten oder seine Forderungen gegenüber dem Hersteller einseitig aufzurechnen. Der Anspruch bzw. die Ansprüche des Kunden werden gesondert so behandelt, dass die Pflicht des Kunden, dem Hersteller den Kaufpreis für das Produkt spätestens am vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen, davon unberührt bleibt.
- Teillieferungen des Produkts sind zulässig.
- Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Hersteller im Einzelfall im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden, jedoch nicht, bevor der Hersteller vom Kunden alle Informationen und Unterlagen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erhalten hat.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Lieferort des Produkts der Sitz des Herstellers. Der Hersteller ermöglicht dem Kunden die Übernahme der Lieferung am Sitz des Herstellers zum vereinbarten Termin. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt die Übernahme des Produkts durch den Kunden.
- Verpflichtet sich der Kunde, den Transport des Produkts zu organisieren, so ist er verpflichtet, das Produkt spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem Tag, an dem er die Benachrichtigung des Herstellers erhalten hat, vom Hersteller zu übernehmen.
- Verstößt der Kunde gegen den vorstehenden Absatz 5.14, ist der Hersteller berechtigt:
- das Produkt auf Kosten und Gefahr des Kunden zu versenden; oder
- das Produkt auf Kosten und Gefahr des Kunden im Lager des Herstellers oder im Lager eines beliebigen Dritten einzulagern. Im Falle der Einlagerung des Produkts im Lager des Herstellers ist der Hersteller berechtigt, dem Kunden Lagerkosten in Höhe von 0,1 % des Kaufpreises für jeden Tag der Lagerung in Rechnung zu stellen. Im Falle der Einlagerung des Produkts im Lager eines Dritten ist der Hersteller berechtigt, dem Kunden die von diesem Dritten berechneten Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung des Produkts vor deren Übernahme zu prüfen und den Hersteller unverzüglich telefonisch zu informieren, wenn eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben im Lieferschein und in der Rechnung oder eine Beschädigung des Produkts oder seiner Verpackung festgestellt wird, die durch den Frachtführer verursacht worden sein könnte.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Hersteller spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Lieferung des Produkts schriftlich über etwaige offensichtliche Mängel des Produkts zu informieren. Spätere Reklamationen dieser Art werden vom Hersteller nicht anerkannt.
- Ziffer 5.17 findet im Falle der persönlichen Abholung des Produkts durch den Kunden am Lieferort keine Anwendung.
6. Transporthilfsmittel und Transportdispositionen
- Wasserdichte Planen, Keile, Holzpaletten und jegliches sonstige Verpackungsmaterial des Produkts sind nicht rückgabefähige Transporthilfsmittel, und die Kosten für deren Entsorgung und Lagerung gehen zu Lasten des Kunden.
7. Garantie und Haftung für Mängel des Produkts
- Der Hersteller fertigt das Produkt nach vereinbarten (internationalen, inländischen oder sonstigen) technischen Spezifikationen für maßliche, mechanische, physikalische, oberflächenbezogene oder sonstige vereinbarte Merkmale. Damit die technischen Spezifikationen und/oder jegliche sonstigen zusätzlichen Anforderungen des Kunden vertraglich verbindlich sind, müssen sie im Vertrag eindeutig festgelegt sein. Nur solche technischen Spezifikationen sind für den Hersteller in Bezug auf die Qualität und die Eigenschaften des Produkts vertraglich verbindlich, wobei zugleich gilt, dass keine sonstigen Garantien oder Pflichten des Herstellers in Bezug auf die Qualität und die Eigenschaften des Produkts entstehen.
- Der Hersteller übernimmt die Garantie dafür, dass das gelieferte Produkt mindestens für die Dauer von 24 Monaten ab dem Tag der Lieferung zur Verwendung für den vereinbarten, andernfalls für den üblichen Zweck geeignet ist oder dass es die vereinbarten, andernfalls die üblichen Eigenschaften behält, sofern im technischen Datenblatt oder im Benutzerhandbuch für Bedienung und Wartung nichts anderes angegeben ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt so bald wie möglich nach der Lieferung des Produkts zu untersuchen oder je nach den Umständen untersuchen zu lassen. Der Kunde muss dem Hersteller eine Beschädigung des Produkts sofort nach der Übernahme des Produkts telefonisch mitteilen. Der Kunde muss den Hersteller über etwaige offensichtliche Mängel des Produkts spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Feststellung schriftlich informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, das mangelhafte Produkt während eines angemessenen Zeitraums, mindestens 30 Tage ab der Anzeige des Mangels, auf eigene Kosten zum Zweck der Prüfung des Mangels durch den Hersteller bzw. durch einen von ihm bestimmten Dritten aufzubewahren. Die Beseitigung von Mängeln des Produkts durch den Kunden vor der Prüfung des Produkts durch den Hersteller ist ein Grund für die Nichtanerkennung des Anspruchs aus Mängeln des Produkts bzw. für die Zurückweisung der Reklamation durch den Hersteller. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn das Produkt vom Kunden vor der Prüfung des Produkts durch den Hersteller einem Dritten zur Untersuchung übersandt wird.
- Die Verwendung des Produkts muss im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften stehen. Der Kunde ist in vollem Umfang für die Einhaltung der für die Verwendung des Produkts geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich.
- Der Hersteller haftet nicht für Mängel des Produkts, die verursacht wurden durch:
- Nichteinhaltung der im Benutzerhandbuch für Bedienung und Wartung enthaltenen Empfehlungen für den Kunden,
- nicht standardgemäße, unqualifizierte oder unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Installation oder Erprobung des Produkts,
- Gründe im Zusammenhang mit der Montage des Produkts mit einem anderen, nicht autorisierten Produkt,
- Versuche, das Produkt ohne vorherige schriftliche Autorisierung durch den Hersteller zu modifizieren oder zu reparieren,
- Gründe im Zusammenhang mit unsachgemäßer Handhabung, unsachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Lagerung des Produkts oder
- jede andere Ursache als die standardmäßige Verwendung des Produkts.
- Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde dem Hersteller alle auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt.
- Die Garantie erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn der Kunde oder ein Dritter die Anforderungen an die ordnungsgemäße Lagerung des Produkts nicht einhält, Änderungen oder Reparaturen am Produkt oder an einem seiner Teile ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers vornimmt.
- Der Hersteller haftet nicht für Schäden jeglicher Art im Falle der Nichteinhaltung der Anweisungen für die Lagerung, die Montage, den Betrieb und die Inbetriebnahme.
- Im Falle eines von einer der Vertragsparteien verursachten Schadens wird die geschädigte Vertragspartei keinen Ersatz des entgangenen Gewinns geltend machen. Im Falle einer berechtigten Reklamation innerhalb der Garantiezeit wird das Produkt vom Hersteller nach seiner Wahl repariert oder durch ein neues ersetzt. Die Reparatur des fehlerhaften Teils oder der Austausch gegen ein neues erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung der Art der Erledigung der Reklamation an den Kunden.
- Im Falle einer unberechtigten Reklamation hat der Hersteller gegenüber dem Kunden Anspruch auf Ersatz der Kosten, die im Zusammenhang mit der Beurteilung des reklamierten Mangels des Produkts aufgewendet wurden, und zwar insbesondere der Kosten für Laborprüfungen des Produkts, für den Transport des Produkts sowie der Personalkosten.
- Keine Reklamation des Produkts berechtigt den Kunden, eine Zahlung zu verweigern oder die Übernahme weiterer Lieferungen des Herstellers abzulehnen.
- Die Haftung des Herstellers gegenüber dem Kunden ist im Falle des Schadensersatzes auf die Höhe des Preises begrenzt, den der Kunde dem Hersteller nach dem jeweiligen Vertrag gezahlt hat.
- Nähere Informationen zu den Garantie- und Reklamationsbedingungen, die einen untrennbaren Bestandteil der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden, sind auf der Website des Herstellers abrufbar unter https://www.kovacocompany.com/dokuments/.
8. Installation und Inbetriebnahme
- Der Hersteller erbringt keine Einweisung, Montage und sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts, sofern die Vertragsparteien dies nicht schriftlich vereinbaren.
- Umfasst die Lieferung des Produkts gemäß dem Angebot des Herstellers auch die Erbringung von Leistungen, die in der Installation des Produkts bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere für den schriftlich vereinbarten Zeitpunkt und Ort der Installation eine beauftragte Person bereitzustellen. Die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung gilt mit dem Tag der Inbetriebnahme des installierten Produkts als erfüllt.
- Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt der Installation Folgendes bereitzustellen:
- den Installationsort und insbesondere die im Benutzerhandbuch für Bedienung und Wartung des Herstellers zum Produkt geforderte Stromversorgung und Betriebsumgebung,
- eine kompetente Kontaktperson, die bei der Installation mit den Technikern des Herstellers zusammenarbeitet,
- bei Erfordernis eines Anschlusses an das Computernetzwerk einen IT-Fachmann,
- uneingeschränkten Zugang der Techniker des Betreibers zum Installationsort.
9. Höhere Gewalt
- Keine der Vertragsparteien haftet für Verzug oder für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag, soweit die Erfüllung infolge eines Ereignisses außergewöhnlicher Art verhindert, verzögert oder behindert wurde, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Vertragspartei liegt und das vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte, einschließlich Ereignissen wie: Naturkatastrophen, Kriege, militärische Operationen verschiedener Art, Aufstände, zivile Unruhen, Sabotage, Revolutionen, Akte der Piraterie, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Generalstreiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe rechtmäßiger oder unrechtmäßiger Art oder sonstige Umstände, die unabhängig vom Willen der Vertragspartei und außerhalb ihrer Kontrolle eintreten, die nicht verhindert werden konnten oder die nicht abgewendet oder überwunden werden konnten (jedes solche Ereignis nachfolgend „Ereignis höherer Gewalt“ genannt).
- Die Vertragspartei, die infolge eines Ereignisses höherer Gewalt ganz oder teilweise außerstande ist, ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei über den Eintritt/die Beendigung eines solchen Ereignisses innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Tag des Eintritts/der Beendigung durch Mitteilung per E-Mail schriftlich zu informieren, wobei diese Mitteilung durch das innerhalb weiterer zehn (10) Tage zugesandte Original der Mitteilung bestätigt werden muss. Auf Verlangen legt die betroffene Vertragspartei eine von der örtlichen Handelskammer ausgestellte Bestätigung über ein solches Ereignis höherer Gewalt vor oder weist dessen Vorliegen auf andere glaubwürdige Weise nach.
- Dauert das Ereignis höherer Gewalt weniger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Kalendertage, behalten die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, und die Frist für die Erfüllung dieser Pflichten sowie die Laufzeit des Vertrags verlängern sich um die Dauer dieses Ereignisses höherer Gewalt.
- Dauert ein Ereignis höherer Gewalt sechzig (60) oder mehr aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Vertragspartei berechtigt, mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Zugangs einer entsprechenden Mitteilung bei der anderen Vertragspartei vom Vertrag zurückzutreten, und zwar ohne jegliches Recht auf Ersatz von Schäden oder jegliche Pflicht zum Ersatz von Schäden, mit Ausnahme von Schäden, die vor dem Beginn dieses Ereignisses höherer Gewalt eingetreten sind, oder von Schäden, die mit diesem Ereignis höherer Gewalt nicht im Zusammenhang stehen.
- Eine Vertragspartei, die die andere Vertragspartei nicht in der in Absatz 9.2 geforderten Weise benachrichtigt, ist verpflichtet, der anderen Vertragspartei alle durch die Verletzung dieser Pflicht verursachten Schäden zu ersetzen.
10. Vertraulichkeit von Informationen, Werbung
- Der Hersteller betrachtet sämtliche im Vertrag angegebenen Daten sowie sämtliche Informationen oder Dokumente, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, als vertraulich, und der Kunde verpflichtet sich, diese in keiner Form an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zu ihnen zu ermöglichen, außer in Fällen, in denen dies durch Gesetz, eine gerichtliche Entscheidung (einschließlich Schiedsverfahren), eine staatliche Behörde oder den Versicherungsvertrag des Herstellers verlangt wird. Die Offenlegung der vorstehend genannten Informationen gegenüber Steuer-, Rechts- und sonstigen Beratern, Consultants, Wirtschaftsprüfern oder Versicherern des Herstellers, die an eine berufliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflicht gebunden sind, gilt nicht als Verletzung dieser Bestimmung.
- Der Hersteller ist nicht für die Einhaltung der im Einfuhr- oder Durchfuhrstaat des Produkts geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich, es sei denn, eine solche Einhaltung ist im Vertrag eindeutig festgelegt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers den Hersteller als seinen Geschäftspartner zu nennen oder den Handelsnamen oder das Logo des Herstellers bei der Werbung für sich selbst oder für seine Tätigkeit oder in Erklärungen gegenüber den Medien zu verwenden, und zwar in jeglicher Form.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller im Rahmen des Systems für Kundenbeziehungsmanagement (CRM) mit dem Ziel, die Qualität der den Kunden erbrachten Leistungen und die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu verbessern, den gesamten Verkaufsprozess ab dem ersten Kontakt mit dem Kunden erfasst, und zwar insbesondere durch die automatisierte Archivierung der gesamten bilateralen E-Mail-Kommunikation, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften.
11. Wirtschaftssanktionen
- Der Kunde erklärt und sichert zu, dass er in Bezug auf seine Pflichten aus dem Vertrag und aus jeder anderen Vereinbarung mit dem Hersteller derzeit die Gesetze, Vorschriften und Durchführungsverordnungen einhält und auch weiterhin einhalten wird, die (i) von der Slowakischen Republik oder (ii) von der EU und ihren Organen oder (iii) vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder (iv) vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums (siehe: www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Pages/default.aspx) erlassen und/oder angeordnet wurden und die unter anderem den Abschluss von Transaktionen mit bestimmten ausländischen Staaten, Gebieten, Organisationen und Einzelpersonen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbieten. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass weder der Kunde noch eine Person, die aus dem Kunden einen Vorteil zieht, (i) eine Person ist, die in der von OFAC veröffentlichten Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons („SDN-Liste“) oder in einer anderen ähnlichen, von einer der vorgenannten Regulierungsbehörden herausgegebenen Liste aufgeführt ist („gelistete Person“), oder (ii) ein Ministerium/eine Behörde, eine Agentur oder ein Vertreter einer gelisteten Person oder der Regierung eines Staates ist, der umfassenden, von einer der vorgenannten Regulierungsbehörden angeordneten Wirtschaftssanktionen unterliegt, oder anderweitig direkt oder indirekt von einer solchen Person oder Regierung kontrolliert wird oder in ihrem Namen handelt (jede gelistete Person sowie jede andere Organisation und jeder andere Staat, die bzw. der in Ziffer (ii) beschrieben ist, wird als „blockierte Person“ bezeichnet).
- Der Kunde erklärt und sichert ferner zu, dass kein Produkt und keine Dienstleistung, die er vom Hersteller erhält, ganz oder teilweise eine blockierte Person oder deren Vermögen oder deren Produkte einschließt, deren Mitwirkung erfordert, diese betrifft oder mit diesen in Zusammenhang steht.
- Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Verletzung einer Bestimmung dieses Artikels durch den Kunden zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrags als wesentliche Verletzung des Vertrags gilt.
- Der Kunde verpflichtet sich hiermit, den Hersteller und dessen gesetzliche Vertreter, Direktoren/leitende Angestellte und Mitarbeiter von allen und jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schadensersatzleistungen, Aufwendungen, Geldbußen und Strafzahlungen, die im Zusammenhang mit einer behaupteten Verletzung dieser Erklärung und Zusicherung durch den Kunden oder seine Vertreter entstehen, freizustellen, sie dagegen zu verteidigen und sie schadlos zu halten. Der Hersteller kann jede Transaktion für eine blockierte Person ohne Strafzahlung oder Zahlung für das abgelehnte, ausgesetzte oder stornierte Produkt bzw. die abgelehnte, ausgesetzte oder stornierte Dienstleistung ablehnen, aussetzen oder stornieren und/oder ganz oder teilweise vom Vertrag oder von einer anderen Vereinbarung mit dem Kunden zurücktreten oder diese beenden, wenn (i) der Kunde oder sein Vertreter die vorstehende Erklärung und Zusicherung verletzt hat oder (ii) der Hersteller in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass der Kunde oder sein Vertreter beabsichtigt, die vorstehende Erklärung und Zusicherung zu verletzen, und der Kunde auf die Aufforderung des Herstellers hin nicht unverzüglich eine angemessene und zufriedenstellende Zusicherung abgibt, dass er in voller Übereinstimmung mit diesem Artikel handelt. Der Kunde begleicht sämtliche Strafzahlungen und Schäden, die infolge einer Verletzung der in diesem Artikel festgelegten Bedingungen entstehen.
12. Verpflichtungen zur Korruptionsbekämpfung
- Der Kunde erklärt, dass weder er noch einer seiner Eigentümer, Direktoren oder Mitarbeiter noch eine andere in seinem Namen handelnde Person im Zusammenhang mit den durch den Vertrag beabsichtigten Handlungen und Transaktionen oder im Zusammenhang mit anderen Geschäftstransaktionen, an denen der Hersteller beteiligt ist, direkt oder indirekt eine Zahlung oder eine andere Sache von Wert geleistet hat oder leisten wird, angeboten hat oder anbieten wird oder versprochen hat oder versprechen wird, und zwar (i) an einen Regierungsbeamten; (ii) an eine politische Partei, einen Funktionär einer politischen Partei oder einen Kandidaten für ein Amt; (iii) an einen Dritten in dem Wissen oder mit dem Verdacht, dass eine solche Zahlung oder Sache von Wert ganz oder teilweise einer der vorgenannten Personen geleistet, angeboten oder versprochen wird; oder (iv) an eine natürliche oder juristische Person, wenn eine solche Zahlung oder Übertragung gegen das Recht des Staates, in dem sie vorgenommen wird, oder gegen das Recht der Slowakischen Republik, der EU oder der USA verstoßen würde. Es ist die Absicht der Vertragsparteien, dass keine Zahlungen oder Übertragungen von Geld oder von Wertgegenständen mit der Absicht oder der Wirkung öffentlicher oder geschäftlicher Korruption, der Annahme oder stillschweigenden Duldung von Erpressung, der Bestechung oder anderer rechtswidriger oder unredlicher Mittel zur Erlangung von Geschäften vorgenommen werden. Dieser Artikel verbietet jedoch nicht die Gewährung geschäftlicher Werbegeschenke von geringfügigem Wert oder die Gewährung einer üblichen und gebräuchlichen geschäftlichen Bewirtung, sofern ein solches Geschenk oder eine solche Bewirtung in dem Staat, in dem es bzw. sie gewährt wird, rechtmäßig ist, aus einem legitimen geschäftlichen Grund angeboten wird, durch die Umstände gerechtfertigt ist und nicht zu einem unredlichen oder korrupten Zweck gewährt wird. Für die Zwecke des Vertrags bezeichnet der Begriff „Regierungsbeamter“ jeden Funktionsträger oder Beschäftigten (i) einer lokalen, staatlichen, regionalen oder nationalen Regierung/Verwaltung oder eines Ministeriums/einer staatlichen oder Verwaltungsbehörde, einer Agentur oder eines Vertreters derselben, (ii) einer Gesellschaft, die ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Regierung oder einer staatlichen oder Verwaltungsbehörde steht, oder (iii) einer öffentlichen internationalen Organisation oder jede andere Person, die amtlich für oder im Namen einer solchen Regierung oder eines solchen Ministeriums, einer solchen staatlichen oder Verwaltungsbehörde, eines solchen Vertreters, einer solchen Gesellschaft oder einer solchen öffentlichen internationalen Organisation handelt.
- Das Recht zur Umsetzung des Übereinkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr („OECD-Übereinkommen“), einschließlich der slowakischen Antikorruptionsgesetzgebung und des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (nachfolgend zusammen die „einschlägige Antikorruptionsgesetzgebung“), verbietet die direkte und indirekte Bestechung sowie die versuchte Bestechung von Amtsträgern. Beide Vertragsparteien sind mit der einschlägigen Antikorruptionsgesetzgebung vertraut, verstehen sie und erklären sich damit einverstanden, sie einzuhalten, sowie damit, keine Handlungen vorzunehmen, die eine Verletzung der einschlägigen Antikorruptionsgesetzgebung oder eine Verletzung des Rechts eines anderen Staates, das dieselbe Art von Verhalten verbietet, darstellen oder verursachen könnten.
13. Rücktritt vom Vertrag
- Jede Vertragspartei ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- die andere Vertragspartei wiederholt gegen den Vertrag verstoßen hat,
- oder die andere Vertragspartei den Vertrag wesentlich verletzt hat. Als wesentliche Verletzung des Vertrags gelten insbesondere die Verletzung der Zahlungsbedingungen, der Verzug des Kunden mit der Zahlung jeglicher Forderungen des Herstellers (unabhängig vom Rechtsgrund ihrer Entstehung) gegen den Kunden aus einem beliebigen Vertrag, die Verletzung der Pflicht, die Zahlung des Kaufpreises für das Produkt sicherzustellen, oder die Nichtabnahme der festgelegten Mengen des Produkts zu den vereinbarten Terminen sowie die Nichterbringung der Mitwirkung bei der Lieferung des Produkts,
- oder aus den im Vertrag genannten Gründen.
- Durch den Rücktritt vom Vertrag erlischt der Vertrag in dem Zeitpunkt, in dem die Willenserklärung der berechtigten Vertragspartei der anderen Vertragspartei zugeht. Nach diesem Akt können die Wirkungen des Rücktritts ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weder widerrufen noch geändert werden.
- Im Falle des Rücktritts des Herstellers vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten zum Hersteller zu befördern. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Hersteller berechtigt, die Rückführung des Produkts auf Kosten des Kunden zu veranlassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt dem Hersteller im ursprünglichen Zustand, d. h. im Zustand am Tag der Übernahme des Produkts, unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung zurückzugeben. Im Falle der Rückgabe eines Produkts mit Mängeln, Beschädigungen oder einer Abnutzung, die einen Weiterverkauf des Produkts ausschließen, ist der Kunde verpflichtet, nach der Rückgabe des Produkts den Betrag zu zahlen, der dem Kaufpreis des zurückgegebenen Produkts entspricht.
14. Schlussbestimmungen
- Alle früheren Vereinbarungen oder Erklärungen jeglicher Art zwischen den Vertragsparteien, die sich auf diese AVLB beziehen, werden durch diese AVLB ersetzt.
- Jede Vertragspartei teilt der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich alle Änderungen ihrer Gewerbeberechtigung oder Änderungen ihrer Angaben im Handelsregister, die sich unmittelbar auf die Bedingungen und die Erfüllung des Vertrags auswirken, oder jede förmliche Eröffnung eines Liquidations-, Insolvenz- oder sonstigen vergleichbaren Verfahrens mit.
- Nachträge zum Vertrag werden schriftlich abgefasst und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet.
- Die aus dem Vertrag entstandenen, im Vertrag nicht geregelten Rechtsverhältnisse sowie außervertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, unterliegen in vollem Umfang dem Recht der Slowakischen Republik ohne Berücksichtigung sonstiger Grundsätze seines Kollisionsrechts. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Gerichte der Slowakischen Republik für die Entscheidung aller Streitigkeiten aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm, einschließlich, ohne Einschränkung, Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Auslegung und die Aufhebung des Vertrags, ausschließlich zuständig sind, und jede Streitigkeit, die die Vertragsparteien nicht einvernehmlich beilegen, wird zur Entscheidung vorgelegt:
- dem Stadtgericht Bratislava III als dem für den Hersteller örtlich zuständigen Gericht in der Slowakischen Republik, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Slowakischen Republik hat; oder
- dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Slowakischen Republik, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz in der Slowakischen Republik hat.
- Sollte eine Bestimmung dieser AVLB ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Die Projektdokumentation, die technische Spezifikation sowie Muster, Kataloge und sonstige Produkte des Herstellers bleiben geistiges Eigentum des Herstellers.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das vom Hersteller gelieferte Produkt nicht an Orte auszuführen, die nach den Ausfuhrvorschriften der EU verboten sind.
- Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Schuldverhältnis richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des geltenden slowakischen Handelsgesetzbuches und des geltenden slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm der Hersteller per Post, E-Mail, Telefon oder auf sonstige Weise Werbung, Werbematerialien und sonstige Informationen zusendet, die den Hersteller, die Produkte und die von ihm erbrachten Dienstleistungen vorstellen oder betreffen. Der Kunde ist berechtigt, dem Hersteller schriftlich mitzuteilen, dass er mit der Zusendung der vorstehend genannten Informationen nicht einverstanden ist, was der Hersteller respektieren wird.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KOVACO, spol. s r. o. ersetzen alle früheren AVLB und treten mit Wirkung vom 1. April 2023 in Kraft.
Bratislava, den 1. April 2023
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Geschäftsführer der KOVACO, spol. s r. o.